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Rechtliches

Altölentsorgung

Altöl-Entsorgung; Belehrung nach § 8 Abs. 1 AltölV.

Informationen zur kostenlosen Rückgabe von Altöl und ölhaltigen Abfällen sowie zu Versand- und Entsorgungspflichten.

Altöl-Entsorgung; Belehrung nach § 8 Abs. 1 AltölV

Hiermit möchten wir Sie als Händler gemäß der AltölV im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl über die diesbezüglichen Regelungen und Pflichten informieren. Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass Altöl und die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle Gefahrgut sein können und umweltgerecht entsorgt werden müssen.

Sie können Altöl in der Menge des bei uns gekauften Frischöls sowie die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle kostenlos an unserem Verkaufsort während der Öffnungszeiten abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den Gefahrguttransport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung schicken.

Da es sich bei Altöl um Gefahrgut handeln kann, bestehen besondere Versandvorschriften, die Sie beachten müssen.

Bei Fragen rund um die umweltgerechte Entsorgung des Altöls helfen wir Ihnen gerne weiter und nennen Ihnen gegebenenfalls auch gerne Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde bzw. in Ihrer Nähe.